Beschreibung
Sicherheit
ERSTENS – Durch die zweckgewidmeten BlueShares und damit durch Genossenschaftsanteile verbriefte Miteigentümerschaft an der Genossenschaft. Die Genossenschaften gehören zu den sichersten Organisationsformen.
ZWEITENS – Durch die Beteiligung an den besonders werthaltigen und krisensicheren TREEEC BlueXCompanies.
DRITTENS – Durch die wertbasierte Verrechnungswährung TREEEC MONEY. Einheiten von TREEEC MONEY unterliegen im Gegensatz zu normalem Geld keinem Wertverlust.
Verantwortlich für das Angebot zum Erwerb von gewidmeten Genossenschaftsanteilen ist die TREEEC eG in Berlin, Deutschland. Die TREEEC eG ist eine Genossenschaft nach deutschem Recht. Die Mitgliedschaft bei TREEEC ist Voraussetzung für den Erwerb.
Das Mitglied erwirbt die Rechte an nummerierten und dem Erwerber eindeutig zurechenbaren Genossenschaftsanteilen. Die Mindestzeichnung sowie der Erwerb weiterer Anteile muss mindestens 100 Genossenschaftsanteile betragen. Diese sind zweckgewidmet und dienen der Investition in sogenannte BlueXCompanies, das sind Gesellschaften, die zu mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Geschäftsanteile im Eigentum von TREEEC stehen und besondere Voraussetzungen hinsichtlich Werthaltigkeit, Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit erfüllen müssen.
Es kann auch eine Beteiligungsgesellschaft errichtet werden, in die die Investition von TREEEC erfolgt und die dann wiederum Beteiligungen an BlueXCompanies eingeht. Die Beteiligung an dieser Beteiligungsgesellschaft kann in Form von TREEEC Partizipations-Zertifikaten erfolgen. Wenn eine solche Beteiligungsgesellschaft errichtet wird, können die zweckgewidmeten Genossenschaftsanteile dieses Rechnungskreises in TREEEC Partizipations-Zertifikate im entsprechenden Gegenwert umgetauscht werden. Es gelten sodann die Anlagebedingungen für TREEEC Partizipations-Zertifikate.
Solange kein Eintausch der zweckgewidmeten Genossenschaftsanteile gegen TREEEC Partizipations-Zertifikate einer Beteiligungsgesellschaft für BlueXCompanies erfolgt ist, hat das Mitglied das Recht, diese Genossenschaftsanteile gemäß Satzung zu kündigen. Das Mitglied verzichtet auf eine Kündigung dieser gewidmeten Genossenschaftsanteile bis zum Ablauf von vollen drei Geschäftsjahren seit Erwerb. Statt einer Kündigung kann auch ein Umtausch der Genossenschaftsanteile in eine dem Wert entsprechende Anzahl von Einheiten TREEEC MONEY (TRM) ab gewährleisteter Funktionsfähigkeit dieser Verrechnungswährung verlangt werden, die dafür bereitgehalten werden. Diese Einheiten von TRM können im System von TREEEC für Zahlungen verwendet oder mit Funktionsaufnahme von T:XCHANGE gegen frei konvertierbare Währungen getauscht werden.
Die gewidmeten Genossenschaftsanteile sind unter Mitgliedern jederzeit frei veräußerbar und übertragbar. Im Falle der Übertragung gehen auch die mit einem Genossenschaftsanteil verbundenen Rechte an den Übernehmer über.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin, Deutschland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Berlin, den 15.September 2020